Haus- und Badeordnung
vom 01.10.2021
I. Allgemeines
Diese Haus- und Badeordnung gilt für den gesamten ALEXBAD-Komplex, bestehend aus dem Alten Kurhaus, der Gläsernen Mitte und dem neuen Kurmittelhaus. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im ALEXBAD.
Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt jeder Gast diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Ordnungen, Anordnungen und Regelungen an.
Das Badewasser im Panoramabad ist mit Chlor versetzt. Bei empfindlichen Personen kann Chlor Augenrötungen hervorrufen. Daher wird empfohlen, beim Tauchen eine Schutzbrille zu benutzen.
Alle Einrichtungen im ALEXBAD sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. Bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten.
Die Gäste im ALEXBAD haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
Das Rauchen ist im gesamten ALEXBAD nicht gestattet, das gilt insbesondere auch für den Außenbereich mit Außenbecken im Panoramabad.
Das Mitbringen von Getränken und Essen im ALEXBAD ist aus Gründen der Sicherheit und Sauberkeit untersagt. Im Panoramabad mit Umkleide-, Sanitär, Bade- und Saunabereich sowie in allen anderen Therapiebereichen ist das Mitbringen von Behältern aus brechbaren Material, z.B. Glas oder Porzellan, aus Sicherheitsgründen streng verboten.
Das Personal der Gemeinde Bad Alexandersbad übt im ALEXBAD gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Gäste, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt der Gästeservice im ALEXBAD entgegen.
Fundgegenstände sind beim Gästeservice abzugeben. Über diese wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
Das Fotografieren und Filmen mit Kamera oder Handy ist nur mit dem Einverständnis der fotografierten Personen zulässig. Im Saunabereich ist jegliches Fotografieren und Filmen untersagt.
II. Eintrittstarife und Preise
Die jeweiligen Tarife für das Panoramabad und die Sauna im ALEXBAD werden über die aktuelle Broschüre bekannt gegeben und sind Bestandteil dieser Haus- und Badeordnung.
Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintritts-Chips für die entsprechende Leistung sein. Tageskarten gelten nur einmal am Kauftag und sind nicht übertragbar. Eingelöste Eintrittsberechtigungen werden nicht zurückgenommen, Entgelte werden nicht zurückbezahlt.
Wertgutscheine für das ALEXBAD können für alle privaten Leistungen eingelöst werden, auch für den Eintritt in das Panoramabad und die Sauna. Für gesetzliche Zuzahlungen dürfen keine Gutscheine eingelöst werden. Eine Barauszahlung eines Gutscheins ist nicht möglich.
III. Öffnungszeiten und Zutritt
Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden öffentlich bekannt gegeben und sind Bestandteil dieser Haus- und Badeordnung.
Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschränken (z.B. Überfüllung, technische Störungen). Ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittstarifes besteht in einem solchen Fall nicht, es sei denn, die Nutzungsbeschränkung beruht auf Verschulden oder grober Fahrlässigkeit des Betreibers.
Der Zutritt in das ALEXBAD ist nicht gestattet für:
a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen.
b) Personen, die Tiere mit sich führen.
c) Personen, die an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit oder offenen Wunden (im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder Hautveränderungen (z.B. Schuppen, Schorf) leiden, die sich ablösen und in das Wasser übergehen können.
d) Personen, die das ALEXBAD zu gewerblichen oder sonstigen nicht hausüblichen Zwecken nutzen wollen, es sei denn, dieses ist ausdrücklich von der Betriebsleitung genehmigt.
Das Betreten der Technik-, Kassen-, Personal- und Aufsichtsräume ist für Unbefugte untersagt.
Bade- und Saunabereich im ALEXBAD sind 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten zu verlassen. Die Badezeit schließt das Aus- und Ankleiden ein.
Kinder bis einschließlich 13 Jahre dürfen das Panoramabad nur in Begleitung der Eltern, eines sonstigen Erziehungsberechtigten oder einer berechtigten erwachsenen Begleitperson benutzen. Gleiches gilt für Personen mit geistigen Behinderungen und Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können.
Die Saunen und das Dampfbad sind textilfrei zu benutzen. Das Betreten der Saunen und des Dampfbades mit (Bade)Schuhen ist verboten. Es ist darauf zu achten, ein ausreichend großes Handtuch in den Saunen als Unterlage zu benutzen, um das Holz vor Schweiß zu schützen.
IV. Haftung
Die Gäste benutzen das ALEXBAD und die Einrichtungen im ALEXBAD auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt würden, haftet der Betreiber nicht.
Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der von Gästen mitgebrachten Gegenstände wird nicht gehaftet. Für das Abhandenkommen von Wertgegenständen und Bargeld wird ebenfalls nicht gehaftet.
Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist eine Haftung für Schäden aller Art ausgeschlossen.
Im Bereich des gesamten Panoramabades kann es durch den Wasseraustrag aus den Becken und Duschen nass und rutschig sein. Wir empfehlen daher, unbedingt Badeschuhe zu tragen. Es wird unbedingt empfohlen, nicht zu rennen und sich beim Einstieg in die Becken an den Geländern festzuhalten.
V. Besondere Bestimmungen für das Panoramabad
Die Badezeit beginnt mit dem Erwerb der Eintrittskarte (Datenträger) im Gästeservice. Bei Überschreitung der Badezeit besteht Nachzahlungspflicht gemäß der aktuellen Preisliste. Der Datenträger ist sorgfältig aufzubewahren. Für den Verlust des Datenträgers ist ein Betrag in Höhe von 25 € zu entrichten. Der Verlierer erhält diesen Betrag zurück, falls der Datenträger gefunden wird.
Durch die Bereitstellung eines Garderobeschrankes werden keine Verwahrpflichten begründet. Den Schrank hat der Badegast selbst elektronisch zu verschließen und den sicheren Verschluss zu kontrollieren. Verschlossene Garderobeschränke werden vom Personal nach Betriebsschluss geöffnet, zurückgelassene Gegenstände werden in Verwahrung genommen.
Das Panoramabad darf nur nach gründlicher Körperreinigung in den dafür vorgesehenen Duschen betreten werden. Die Verwendung von Seife und sonstigen Reinigungsmitteln außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet. Barfußgänge, Duschräume und Bade-/Saunabereich dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
Es besteht kein Anspruch auf Benutzung von Liegen und sonstigen Ruheflächen. Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in üblicher Badekleidung gestattet. Das Springen vom Beckenrand ist nicht gestattet.
VI. Besondere Bestimmungen für die Saunaanlage
Die Benutzung der Saunaanlage (Finnische Sauna, Sanarium®, Dampfbad) erfolgt – auch wenn sämtliche Baderegeln beachtet werden – stets auf eigene Gefahr. In Zweifelsfällen über die Zuträglichkeit ist vorher der Arzt zu befragen. Das Badepersonal trifft im Einzelfall keine Entscheidungen über die Zuträglichkeit des Saunabadens.
Die Saunaanlage hat einen eigenen Tarif und ist nicht in den allgemeinen Badetarifen enthalten. Saunagäste erhalten deshalb einen andersfarbigen Datenträger. Bei Zutritt aus dem Panoramabad wird ein zusätzlicher Aufschlag fällig.
Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren haben keinen Zutritt zum Saunabereich.
Der Saunabereich ist Nacktbereich. Bitte legen Sie die Badekleidung beim Betreten des Saunabereiches ab.
Die Benutzung der Saunakabinen ist nur mit einem ausreichend großen Liegehandtuch gestattet. Jede Verunreinigung der Bänke durch Schweiß ist zu vermeiden. Die Handtücher sind beim Verlassen der Saunakabinen mitzunehmen. Jedes Trocknen von Handtüchern oder Wäsche in den Saunakabinen oder auf Heizkörpern anderer Räume ist untersagt.
Bei Benutzung der Saunakabinen hat der Besucher zu beachten, dass die hohen Temperaturen (40 ° C am Fußboden, bis 100 ° C an der Decke) für diese Räume geradezu charakteristisch sind. Entsprechende Vorsicht ist geboten. Eine Berührung des Ofens ist ebenso zu unterlassen wie das Hantieren an Thermostaten und anderen Einrichtungen der Saunakabinen. Badeschuhe dürfen nicht mit in die Saunakabinen eingebracht werden.
Aufgüsse werden grundsätzlich nur durch unser Personal ausgeführt. Aufgüsse durch Saunagäste sind strikt untersagt. Auch das Mitbringen von Spirituosen oder stark riechenden Essenzen, insbesondere das Aufschütten solcher Substanzen oder gar brennbarer ätherischer Öle auf den Ofen, ist streng verboten. Die eigene Sicherheit und das Leben der Mitbadenden sind durch den Verstoß gegen diese Vorschrift auf das Höchste gefährdet, da sich solche Substanzen, wenn sie nicht in geeigneter Weise verteilt sind, im Ofen entzünden und zu Saunabränden führen.
Aus Gründen des eigenen Vorteils, aber auch mit Rücksicht auf andere Gäste, sollte jeder Saunabenutzer in der Saunakabine ruhig auf seinem Platz verweilen. Entspanntes Sitzen oder Liegen mit anschließendem Aufsetzen wird empfohlen.
Um die Saunawärme ohne übermäßige Kreislaufbelastung wirken zu lassen, ist neben jeder körperlichen Betätigung auch die Unterhaltung zu unterlassen. Die Rücksicht auf andere Gäste, die in der Sauna Entspannung suchen, verlangt ruhiges Verhalten. Nach Betreten und nach Verlassen der Saunakabinen ist die Tür zu schließen.
Es besteht kein Anspruch auf Benutzung von Liegen und sonstigen Ruheflächen. In den Ruheräumen haben sich die Besucher so zu verhalten, dass andere Gästen nicht belästigt oder gestört werden.
Das Benutzen von Smartphones ist in der Sauna ausdrücklich nicht gestattet.
VII. Ausnahmen
Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf. Ausnahmen können nur durch die Geschäftsleitung zugelassen werden.
VIII. Inkrafttreten
Diese Haus- und Badeordnung tritt am 01.10.2021 in Kraft und gilt bis zum Erlass einer geänderten oder neuen Haus- und Badeordnung.